Ihr professioneller Partner
JULIAN KALINA
 



Lohnbuchhaltung




Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.






  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Datenübermittlung an Behörden und Krankenkassen
  • Führen der Lohn- und Gehaltskonten
  • Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung an die Krankenkasse
  • Anfertigung von Lohnbescheinigungen und Anträgen für Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Arbeitsamt etc.
  • Telefonsupport











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